Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen

– eine endlose Geisterdebatte

Die schier endlose Diskussion um die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen geht nach dem Referentenentwurf für das neue Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wohl in eine weitere
unnötige Runde.

Dabei ist schon lange klar, daß für homöopathische Mittel im Vergleich zu Scheinmedikamenten (Placebo) nie eine überlegene Wirksamkeit nachgewiesen werden konnte. Ebenso ist auch unstrittig, dass diese Wirkungen auf Placebo-Niveau für viele Betroffene hilfreich sind – und das kostengünstig bei guter Verträglichkeit.

Im Kern geht es allein darum, ob Placebos in Deutschland erstattungsfähig sein sollen – ob man diese nun Homöopathika nennt oder nicht.

Deshalb stellt sich die Frage, warum es nicht möglich ist, bei klarer Sachlage eine sachorientierte Entscheidung zu fällen – und so der Mystifizierung dieser Therapie endlich ein Ende zu setzen.

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