Die DGPharMed begrüßt die Möglichkeit, sich als medizinische Fachgesellschaft in der AWMF im Stellungnahmeverfahren zur Änderung der G-BA Verfahrensordnung zur Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel, zu beteiligen. Die Mitglieder der DGPharMed sind in allen Bereichen der Pharmazeutischen Medizin unter anderem auch mit der Entwicklung, Validierung, Anwendung und Auswertung von Instrumenten zur Erfassung von patientenberichteten Endpunkten (Patient-Reported Outcomes, PRO) in klinischen Studien und der klinischen Routine befasst.
Die DGPharMed begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium bereits kurz nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) einen Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) vorgelegt hat. Die DGPharMed nimmt als medizinische Fachgesellschaft in der AWMF im Folgenden Stellung zum aktuellen Referentenentwurf.
Die Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (DGPharMed) begrüßt die Weiterentwicklung der Allgemeinen Methoden des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), vor allem mit Blick auf den wissenschaftlichen Fortschritt und die sich ändernden Bedingungen im medizinischen Alltag. Gleichzeitig möchte die DGPharMed darauf hinweisen, dass in der Ergänzung des Abschnitts 3.3.4 zur Beschreibung der Inhalte von Konzepten für anwendungsbegleitende Datenerhebungen gemäß §35a Abs. 3b SGB V (AbD) die maßgebliche Beachtung des klinischen Alltags und wesentlicher Grundprinzipien klinischer Forschung noch unzureichend dargestellt und eingefordert ist.