Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungskommission Voraussetzungen Zertifikat
Satzung Weiterbildungs-/Prüfungsordnung (PDF) Download Acrobat Reader Prüfungskommission Voraussetzungen Zertifikat Klinische Prüfung
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
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Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

Zertifikat/Diplom - Weiterbildungskommission

DGPharMed - Weiterbildungskommission

1.

Die DGPharMed-Weiterbildungskommissi

  • erarbeitet den Inhalt der Themenkataloge für (I) DGPharMed-Zertifikat, (II) Zertifikat DGPharMed-Experte Klinische Prüfung und DGPharMed-Diplom
  • erarbeitet das Prozedere für die Erlangung des (I) DGPharMed-Zertifikats, (II) des Zertifikats DGPharMed-Experte Klinische Prüfung und (III) des DGPharMed-Diploms
  • ist verantwortlich für die Beurteilung und Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten.
2. Jedes Mitglied der DGPharMed-Weiterbildungskommission muß die Approbation als Arzt haben und mindestens die Voraussetzungen für das DGPharMed-Zertifikat besitzen.
3. Die DGPharMed-Weiterbildungskommission setzt sich zusammen aus:
  • dem DGPharMed-Vorstandsmitglied für Weiterbildung
  • den Mitgliedern der DGPharMed-Prüfungskommission
  • mindestens 3 weiteren DGPharMed-Mitgliedern.
4. Jedes Mitglied der DGPharMed-Weiterbildungskommission wird vom DGPharMed-Vorstand für die Dauer von jeweils 2 Jahren berufen. Vorschläge von seiten der DGPharMed-Mitgliedschaft werden berücksichtigt.
5. Die Mitglieder der Weiterbildungskommission bestimmen ihren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.
6. Die DGPharMed-Weiterbildungskommission ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder (d. h. von mindestens 7 Mitgliedern). Der Vorsitzende der DGPharMed-Weiterbildungskommission (bzw. sein Stellvertreter) muß anwesend sein.
7. Die DGPharMed-Weiterbildungskommission ist im Hinblick auf ihre Arbeit vom DGPharMed-Vorstand weisungsungebunden tätig.
8.

Die DGPharMed-Weiterbildungskommission

  • tagt nach Bedarf (mindestens 1 mal im Jahr)
  • bestimmt den Zeitrahmen und Ablauf der Sitzungen selbst
  • gibt sich eine entsprechende Geschäftsordnung.


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