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Zertifikat/Diplom - Weiterbildungskommission
DGPharMed - Weiterbildungskommission
| 1. |
Die DGPharMed-Weiterbildungskommissi
- erarbeitet den Inhalt der Themenkataloge für (I) DGPharMed-Zertifikat, (II) Zertifikat DGPharMed-Experte Klinische Prüfung und DGPharMed-Diplom
- erarbeitet das Prozedere für die Erlangung des (I) DGPharMed-Zertifikats, (II) des Zertifikats DGPharMed-Experte Klinische Prüfung und (III) des DGPharMed-Diploms
- ist verantwortlich für die Beurteilung und Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten.
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| 2. |
Jedes Mitglied der DGPharMed-Weiterbildungskommission muß die Approbation als Arzt haben und mindestens die Voraussetzungen für das DGPharMed-Zertifikat besitzen. |
| 3. |
Die DGPharMed-Weiterbildungskommission setzt sich zusammen aus:
- dem DGPharMed-Vorstandsmitglied für Weiterbildung
- den Mitgliedern der DGPharMed-Prüfungskommission
- mindestens 3 weiteren DGPharMed-Mitgliedern.
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| 4. |
Jedes Mitglied der DGPharMed-Weiterbildungskommission wird vom DGPharMed-Vorstand für die Dauer von jeweils 2 Jahren berufen. Vorschläge von seiten der DGPharMed-Mitgliedschaft werden berücksichtigt. |
| 5. |
Die Mitglieder der Weiterbildungskommission bestimmen ihren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. |
| 6. |
Die DGPharMed-Weiterbildungskommission ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder (d. h. von mindestens 7 Mitgliedern). Der Vorsitzende der DGPharMed-Weiterbildungskommission (bzw. sein Stellvertreter) muß anwesend sein. |
| 7. |
Die DGPharMed-Weiterbildungskommission ist im Hinblick auf ihre Arbeit vom DGPharMed-Vorstand weisungsungebunden tätig. |
| 8. |
Die DGPharMed-Weiterbildungskommission
- tagt nach Bedarf (mindestens 1 mal im Jahr)
- bestimmt den Zeitrahmen und Ablauf der Sitzungen selbst
- gibt sich eine entsprechende Geschäftsordnung.
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