Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungskommission Voraussetzungen Zertifikat
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Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
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Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERLANGUNG EINER FACHKUNDEBESTÄTIGUNG
A. Zertifikat für Pharmazeutische Medizin der Deutschen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin e.V. (DGPharMed - Zertifikat)

Das "Zertifikat für Pharmazeutische Medizin" der Deutschen Gesellschaft für Pharmazeutischen Medizin (e.V.) (Zert. Pharm. Med. -DGPharMed-) ist der Qualifikationsnachweis einer internen Weiterbildung der DGPharMed, der vergeben wird mit dem Ziel, Qualifikationsstandards für die Basis-Fachkenntnis in Pharmazeutischer Medizin zu setzen.

Der Antrag eines Bewerbers auf Verleihung des Zertifikates ist an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu richten.

Der Vorstand der DGPharMed verleiht auf Vorschlag der Prüfungskommission das Zertifikat, wenn der Bewerber/die Bewerberin folgende Voraussetzungen erfüllt, die durch Kopien von Zeugnissen, Teilnahmebescheinigungen oder andere plausible Belege nachzuweisen sind:

1. MITGLIEDSCHAFT IN DER DGPharMed

2. ABGESCHLOSSENES STUDIUM:
MEDIZIN
NATURWISSENSCHAFTEN
ODER VERGLEICHBARER HOCHSCHULABSCHLUSS

3. PRAKTISCHE ERFAHRUNG

a. Zeitliche Voraussetzungen

Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in einem Unternehmen der Pharmazeutischen Industrie oder in einem medizinischen Auftragsforschungsinstitut.

Davon kann angerechnet werden:
1 Jahr an einer Universität (z.B. Institut für Pharmakologie, Institut für Klinische Pharmakologie) oder in einem Lehrkrankenhaus, jeweils als Leiter oder unter Anleitung eines Leiters der Klinischen Prüfung bzw. des Hauptprüfers nach AMG ( § 40; es muss der Nachweis erbracht werden, dass während dieses Jahres klinische Prüfungen durchgeführt wurden.)

(Es muß der Nachweis erbracht werden, daß während dieses Jahres klinische Prüfungen durchgeführt wurden.)

b. Tätigkeitsbereiche

  1. Arzneimittelprüfung
    Durchführung oder Teilnahme an der Durchführung von klinischen Prüfungen als Leiter oder unter Anleitung eines Leiters der klinischen Prüfung bzw. Hauptprüfers nach AMG.
  2. Arzneimittelsicherheit
    Tätigkeit in einem Unternehmen der pharmazeutischen Industrie als Stufenplanbeauftragter und/oder qualified person for pharmaco-vigilance (QPPV) unter Anleitung eines Stufenplanbeauftragten nach AMG und/oder einer QPPV.
  3. Arzneimittelinformation
    Tätigkeit gemäß den Anforderungen an einen Informationsbeauftragten oder Tätigkeit unter Anleitung eines Informationsbeauftragten

4. THEORETISCHE KENNTNISSE

EINE FORTBILDUNGSSTUNDE IST DEFINIERT ALS 45 MINUTEN FORTBILDUNG OHNE PAUSEN.

a. Gesamtstundenzahl:

  • 128 Stunden Theorie an von der DGPharMed-Prüfungskommission anerkannten Fortbildungsveranstaltungen

b. Zeitliche Aufgliederung:

  • Mindestens 64 Stunden in der Arzneimittelprüfung
    davon mindestens 16 Stunden Biometrie
    (maximal anrechenbare Zeit: 21 Std. Biometrie)
  • Mindestens 32 Stunden in der Arzneimittelsicherheit
  • Mindestens 32 Stunden in der Arzneimittelinformation und Zulassung.
  • Falls die praktische Erfahrung nur einen der o.a. Tätigkeitsbereiche umfaßt,
    also
    nur Arzneimittelprüfung
    oder
    nur Arzneimittelsicherheit
    oder
    nur Arzneimittelinformation,
    so sind im Hinblick auf die theoretischen Kenntnisse in den beiden anderen Tätigkeitsbereichen 150 % der jeweiligen Mindeststundenzahl nachzuweisen.
 


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