| PRAKTISCHE ERFAHRUNG
a. Zeitliche Voraussetzungen
Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in einem Unternehmen der Pharmazeutischen Industrie oder in einem medizinischen Auftragsforschungsinstitut.
Davon kann angerechnet werden:
1 Jahr an einer Universität (z. B. Institut für Pharmakologie, Institut für Klinische Pharmakologie) oder in einem Lehrkrankenhaus, jeweils als Leiter oder unter Anleitung eines Leiters der Klinischen Prüfung bzw. des Hauptprüfers nach AMG (§ 40). Es muss der Nachweis erbracht werden, dass während dieses Jahres klinische Prüfungen durchgeführt wurden, an denen der Bewerber/ die Bewerberin aktiv mitgewirkt hat.
b. Tätigkeitsbereiche
Tätigkeit in oder Verantwortung für den folgenden Tätigkeitsbereich für mindestens ein Jahr:
Arzneimittelprüfung
Durchführung oder Teilnahme als Leiter oder unter Anleitung eines Leiters der Klinischen Prüfung bzw. eines Hauptprüfers, oder Nachweis praktischer Erfahrung bei der Organisation und Begleitung auf Sponsor- oder CRO-Seite von Klinischen Prüfungen.
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