Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

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Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
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Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERLANGUNG EINER FACHKUNDEBESTÄTIGUNG
B. Diplom für pharmazeutische Medizin der deutschen Gesellschaft für pharmazeutische Medizin e.V. (DGPharMed-Diplom)

Das "Diplom für Pharmazeutische Medizin" der Deutschen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (e.V.) (Dipl. Pharm. Med. -DGPharMed-) ist der Qualifikationsnachweis einer internen Weiterbildung der DGPharMed, der vergeben wird mit dem Ziel, Qualifikationsstandards für eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in Pharmazeutischer Medizin zu setzen.

Der Antrag eines Bewerbers auf Verleihung des Diploms ist an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu richten.

Der Vorstand der DGPharMed verleiht auf Vorschlag der Prüfungskommission das Diplom,, wenn der Bewerber/die Bewerberin folgende Voraussetzungen erfüllt, die durch Kopien von Zeugnissen, Teilnahmebescheinigungen oder andere plausible Belege nachzuweisen sind:

1. MITGLIEDSCHAFT IN DER DGPharMed

2.

APPROBATION ALS ARZT

3.

PRAKTISCHE ERFAHRUNG

a. Zeitliche Voraussetzungen

Mindestens 5 Jahre Tätigkeit in einem Unternehmen der Pharmazeutischen Industrie.
Davon können angerechnet werden:
Bis zu 3 Jahre in einem medizinischen Auftragsforschungsinstitut
oder
bis zu 2 Jahre in einer klinischen Forschungseinheit einer Universität (z.B. Institut für Pharmakologie, Institut für Klinische Pharmakologie)
oder in einem Lehrkrankenhaus,
jeweils als Leiter oder unter Anleitung eines Leiters der klinischen Prüfung bzw.
Hauptprüfers nach AMG (§ 40)
(Es muß der Nachweis erbracht werden, daß während dieser Jahre klinische Prüfungen durchgeführt wurden.

b. Tätigkeitsbereiche

Tätigkeit in oder Verantwortung für mindestens 3 der folgenden
Tätigkeitsbereiche für jeweils mindestens 1 Jahr:

  1. Arzneimittelprüfung
  2. Arzneimittelsicherheit
  3. Arzneimittelinformation und Arzneimittelzulassung
  4. Arzneimittel-Marketing

4.

THEORETISCHE KENNTNISSE

EINE FORTBILDUNGSSTUNDE IST DEFINIERT ALS 45 MINUTEN FORTBILDUNG OHNE PAUSEN.

a. Gesamtstundenzahl:

181 Stunden Theorie
an von der DGPharMed-Weiterbildungskommission anerkannten Fortbildungsveranstaltungen

b. Zeitliche Aufgliederung:

Mindestens 80 Stunden in der Arzneimittelprüfung,
davon mindestens 21 Stunden Biometrie
(maximal anrechenbare Zeit: 27 Std. Biometrie)

Mindestens 40 Stunden in der Arzneimittelsicherheit

Mindestens 40 Stunden in der Arzneimittelinformation und Zulassung

Mindestens 21 Stunden im Arzneimittel-Marketing.

5.

PRüFUNGSGESPRäCH

Circa 30 Minuten durch mindestens 2 Mitglieder der Prüfungskommission, die die Tätigkeitsbereiche

  • Arzneimittelprüfung
  • Arzneimittelsicherheit
  • und einen weiteren Tätigkeitsbereich

im Einzelgespräch prüfen (Details siehe "Prozedere").

6.

ANERKENNUNG VON QUALIFIKATIONSNACHWEISEN

a. Facharzt für Klinische Pharmakologie

Der Klinische Pharmakologe erfüllt mit Ausnahme des Marketingteils alle Anforderungen für den theoretischen Teil des DGPharMed-Diploms. Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist aber in jedem Fall zu führen.

b. Facharztanerkennung für Pharmamedizin aus dem Ausland

Der Nachweis einer Facharztanerkennung für Pharmamedizin aus dem Ausland kann als Nachweis für den theoretischen Teil anerkannt werden. Wenn darüber hinaus ausreichende praktische Erfahrung in der Pharmazeutischen Industrie zweifelsfrei nachgewiesen wird, kann der Prüfungsausschuß auf eine Prüfung verzichten.

c. Diplome europäischer Institutionen (z.B. EUCOR, MFPM) EUCOR- und MFPM-Diplome werden voll anerkannt. Bei Nachweis der praktischen Erfahrung von 5 Jahren oder mehr erübrigt sich eine mündliche Prüfung.

6. b + c gelten solange, bis gegenseitige rechtsverbindliche Anerkennungen zwischen den weiterbildenden Institutionen vereinbart worden sind.


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