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ANERKENNUNG VON QUALIFIKATIONSNACHWEISEN
a. Facharzt für Klinische Pharmakologie
Der Klinische Pharmakologe erfüllt mit Ausnahme des Marketingteils alle Anforderungen für den theoretischen Teil des DGPharMed-Diploms. Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist aber in jedem Fall zu führen.
b. Facharztanerkennung für Pharmamedizin aus dem Ausland
Der Nachweis einer Facharztanerkennung für Pharmamedizin aus dem Ausland kann als Nachweis für den theoretischen Teil anerkannt werden. Wenn darüber hinaus ausreichende praktische Erfahrung in der Pharmazeutischen Industrie zweifelsfrei nachgewiesen wird, kann der Prüfungsausschuß auf eine Prüfung verzichten.
c. Diplome europäischer Institutionen (z.B. EUCOR, MFPM) EUCOR- und MFPM-Diplome werden voll anerkannt. Bei Nachweis der praktischen Erfahrung von 5 Jahren oder mehr erübrigt sich eine mündliche Prüfung.
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