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Zertifikat/Diplom - Prüfungsordnung
DGPharMed - Prüfungskommission
| 1. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission
- bestimmt den Zeitrahmen und den Ablauf für die Sitzungen
- nimmt die von den Bewerbern für das Zertifikat bzw. Diplom eingereichten Unterlagen zur Beurteilung entgegen
- beurteilt auf der Basis der Prüfungsordnung, die in der aktuellen Fassung veröffentlicht wird,
- die Sachkunde der Bewerber für das Zertifikat anhand der eingereichten Dokumente
- die eingehenden Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerber für das Diplom
- anhand der eingereichten Dokumente und
- aufgrund eines Prüfungsgespräches
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| 2. |
Jedes Mitglied der DGPharMed-Prüfungskommission muss folgende Voraus-setzungen erfüllen:
- Das DGPharMed-Diplom
- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Pharmazeutischen Industrie (incl. Anrechnung von Zeiten in einem Auftragsforschungsinstitut oder einem Institut für Pharmakologie oder Klinische Pharmakologie).
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| 3. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und mindestens 7 weiteren Mitgliedern. |
| 4. |
Jedes Mitglied der Prüfungskommission wird vom DGPharMed-Vorstand für die Dauer von jeweils 2 Jahren berufen.
- Vorschläge von seiten der DGPharMed-Mitgliedschaft werden berücksichtigt
- Die Mitglieder der Prüfungskommission bestimmen selbst ihren Vorsitzenden und ihren stellvertretenden Vorsitzenden.
- DGPharMed-Vorstandsmitglieder können Mitglied der Prüfungskommission sein.
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| 5. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern. Der Vorsitzende (bzw. sein Stellvertreter) muss anwesend sein.
- Abstimmungen zwischen den Sitzungen können bei dringendem Bedarf auch schriftlich durch den Vorsitzenden durchgeführt werden.
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| 6. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission ist im Hinblick auf ihre Arbeit vom DGPharMed-Vorstand weisungsungebunden tätig. |
| 7. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission berichtet an das Vorstandsmitglied für Weiterbildung. |
| 8. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission erstellt die Prüfungsordnung, die vom DGPharMed-Vorstand gegengezeichnet wird. |
| 9. |
Die DGPharMed-Prüfungskommission tagt nach Bedarf und richtet ihre Entscheide an dem den Mitgliedern vorliegenden aktuellen Themenkatalog bzw. den davon abgeleiteten Prüfinhalten aus. |
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