Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungskommission Voraussetzungen Zertifikat
Satzung Weiterbildungs-/Prüfungsordnung (PDF) Download Acrobat Reader Prüfungskommission Voraussetzungen Zertifikat Klinische Prüfung
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
( PDF / ZIP)
Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

Zertifikat/Diplom - Prüfungsordnung

DGPharMed - Prüfungskommission

1.

Die DGPharMed-Prüfungskommission

  • bestimmt den Zeitrahmen und den Ablauf für die Sitzungen
  • nimmt die von den Bewerbern für das Zertifikat bzw. Diplom eingereichten Unterlagen zur Beurteilung entgegen
  • beurteilt auf der Basis der Prüfungsordnung, die in der aktuellen Fassung veröffentlicht wird,
    • die Sachkunde der Bewerber für das Zertifikat anhand der eingereichten Dokumente
    • die eingehenden Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerber für das Diplom
      • anhand der eingereichten Dokumente und
      • aufgrund eines Prüfungsgespräches
2.

Jedes Mitglied der DGPharMed-Prüfungskommission muss folgende Voraus-setzungen erfüllen:

  • Das DGPharMed-Diplom
  • Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Pharmazeutischen Industrie (incl. Anrechnung von Zeiten in einem Auftragsforschungsinstitut oder einem Institut für Pharmakologie oder Klinische Pharmakologie).
3.

Die DGPharMed-Prüfungskommission setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und mindestens 7 weiteren Mitgliedern.

4.

Jedes Mitglied der Prüfungskommission wird vom DGPharMed-Vorstand für die Dauer von jeweils 2 Jahren berufen.

  • Vorschläge von seiten der DGPharMed-Mitgliedschaft werden berücksichtigt
  • Die Mitglieder der Prüfungskommission bestimmen selbst ihren Vorsitzenden und ihren stellvertretenden Vorsitzenden.
  • DGPharMed-Vorstandsmitglieder können Mitglied der Prüfungskommission sein.
5.

Die DGPharMed-Prüfungskommission ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern. Der Vorsitzende (bzw. sein Stellvertreter) muss anwesend sein.

  • Abstimmungen zwischen den Sitzungen können bei dringendem Bedarf auch schriftlich durch den Vorsitzenden durchgeführt werden.
6.

Die DGPharMed-Prüfungskommission ist im Hinblick auf ihre Arbeit vom DGPharMed-Vorstand weisungsungebunden tätig.

7. Die DGPharMed-Prüfungskommission berichtet an das Vorstandsmitglied für Weiterbildung.
8. Die DGPharMed-Prüfungskommission erstellt die Prüfungsordnung, die vom DGPharMed-Vorstand gegengezeichnet wird.
9. Die DGPharMed-Prüfungskommission tagt nach Bedarf und richtet ihre Entscheide an dem den Mitgliedern vorliegenden aktuellen Themenkatalog bzw. den davon abgeleiteten Prüfinhalten aus.


© Realisiert durch CCOM-INET Netz- und Mediendienst GmbH. Alle Rechte vorbehalten!