| Die Basis-Sachkunde oder die eingehenden Kenntnisse und Erfahrungen über die im jeweiligen Themenkatalog aufgeführten Themen werden als wesentliche Inhalte für die Erlangung des DGPharMed-Zertifikats für Pharmazeutische Medizin bzw. des Zertifikats DGPharMed-Experte Klinische Prüfung bzw. des DGPharMed-Diploms für Pharmazeutische Medizin, vorausgesetzt.
Die überprüfung erfolgt
Für das DGPharMed-Zertifikat und das Zertifikat DGPharMed-Experte Klinische Prüfung:
- anhand der eingereichten Dokumente des Bewerbers
Für das Diplom:
- anhand der eingereichten Dokumente des Bewerbers
sowie
- (bei entsprechend als ausreichend beurteilter theoretischer Dokumentation)
aufgrund eines Einzelgesprächs von ca. 30 Minuten Dauer durch mindestens 2 Mitglieder der Prüfungskommission.
Bei abschlägiger Bewertung kann ein erneutes Fachgespräch von 30 Minuten Dauer unter Hinzuziehung eines dritten Mitglieds der Prüfungskommission durchgeführt werden. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die Bewertung.
Der Entscheid wird dem Bewerber mündlich und schriftlich mitgeteilt. Ein Einspruch gegen den Prüfungsbescheid ist schriftlich an den Vorsitzenden der Prüfungskommission unter detaillierter Angabe von Gründen innerhalb von 6 Wochen nach Empfang des Entscheids möglich.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet darüber, ob der Fall in einer Kommissionssitzung zur Abstimmung kommt. Das Ergebnis ist definitiv. |