Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungskommission Voraussetzungen Zertifikat
Satzung Weiterbildungs-/Prüfungsordnung (PDF) Download Acrobat Reader Prüfungskommission Voraussetzungen Zertifikat Klinische Prüfung
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
( PDF / ZIP)
Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

Zertifikat/Diplom - Prozedere

Prozedere für die Erlangung des DGPharMed - Zertifikats bzw. des DGPharMed - Diploms

  6. 7. 8.
1. Die Basis-Sachkunde oder die eingehenden Kenntnisse und Erfahrungen über die im jeweiligen Themenkatalog aufgeführten Themen werden als wesentliche Inhalte für die Erlangung des DGPharMed-Zertifikats für Pharmazeutische Medizin bzw. des Zertifikats DGPharMed-Experte Klinische Prüfung bzw. des DGPharMed-Diploms für Pharmazeutische Medizin, vorausgesetzt.

Die überprüfung erfolgt

Für das DGPharMed-Zertifikat und das Zertifikat DGPharMed-Experte Klinische Prüfung:

  • anhand der eingereichten Dokumente des Bewerbers

Für das Diplom:

  • anhand der eingereichten Dokumente des Bewerbers

sowie

  • (bei entsprechend als ausreichend beurteilter theoretischer Dokumentation)
    aufgrund eines Einzelgesprächs von ca. 30 Minuten Dauer durch mindestens 2 Mitglieder der Prüfungskommission.

Bei abschlägiger Bewertung kann ein erneutes Fachgespräch von 30 Minuten Dauer unter Hinzuziehung eines dritten Mitglieds der Prüfungskommission durchgeführt werden. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die Bewertung.

Der Entscheid wird dem Bewerber mündlich und schriftlich mitgeteilt. Ein Einspruch gegen den Prüfungsbescheid ist schriftlich an den Vorsitzenden der Prüfungskommission unter detaillierter Angabe von Gründen innerhalb von 6 Wochen nach Empfang des Entscheids möglich.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet darüber, ob der Fall in einer Kommissionssitzung zur Abstimmung kommt. Das Ergebnis ist definitiv.

2. Zertifikat und Diplom sind nicht einklagbar.
3. Die Anerkennung eines äquivalenten Weiterbildungsprogramms ist möglich. Abgeschlossene und entsprechend zertifizierte Weiterbildungsprogramme können eine ausreichende Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate bzw. des Diploms sein.
4. Die Zertifikate bzw. das Diplom werden unterzeichnet
• vom Vorsitzenden der Prüfungskommission
• vom Vorstandsmitglied für Weiterbildung
• vom Vorsitzenden der DGPharMed.
5.

Die Inhaber eines Zertifikats bzw. Zertifikats DGPharMed-Experte Klinische Prüfung bzw. des Diploms können darauf durch "Zert. Pharm. Med.-DGPharMed" bzw. “DGPharMed-Experte Klinische Prüfung“ bzw. ”Dipl. Pharm. Med.-DGPharMed"im Zusammenhang mit ihrem Namen hinweisen.

6. Alle verliehenen oder zurückgezogenen Zertifikate bzw. Diplome werden durch die DGPharMed namentlich veröffentlicht.
7. Bei grobem Fehlverhalten kann die Prüfungskommission durch Antrag an den DGPharMed-Vorstand das verliehene Zertifikat bzw. Diplom für nichtig erklären lassen und eine Rückgabe verlangen. Der DGPharMed-Vorstand entscheidet mit Einstimmigkeit ohne Gegenstimme.
8.

Gebühren für die Erteilung eines DGPharMed-Zertifikates bzw. DGPharMed-Diploms werden erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem anfallenden Aufwand und beträgt derzeit Euro 125,--- für das DGPharMed-Zertifikat und Euro 250,-- für das DGPharMed-Diplom.



© Realisiert durch CCOM-INET Netz- und Mediendienst GmbH. Alle Rechte vorbehalten!