Erwerb der Mitgliedschaft

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungskommission Voraussetzungen Zertifikat
Satzung Weiterbildungs-/Prüfungsordnung (PDF) Download Acrobat Reader Prüfungskommission Voraussetzungen Zertifikat Klinische Prüfung
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft
( PDF / ZIP zum download)
Prozedere Checklisten für Bewerber Voraussetzungen Diplom

Erwerb der Mitgliedschaft

Gemäß § 2 der Satzung vom 18.05.1998 können Mitglieder der Gesellschaft werden:

Humanmediziner mit Approbation bzw. einer Erlaubnis nach §10 BÄO, die in der pharmazeutischen Industrie, Auftragsforschungsinstituten oder entsprechenden Arbeitsgebieten tätig sind.
Personen mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder vergleichbarer Qualifikation, die in der pharmazeutischen Industrie, medizinischen Auftragsforschungsinstituten oder entsprechenden Arbeitsgebieten tätig sind.
Ehrenmitglieder der Gesellschaft. Diese werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes ernannt.

Mitgliedsbeiträge:

MitgliedsantragDie Beiträge weden als Jahresbeiträge erhoben. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitrag ist auch ohne besondere Veranlagung am 10. Januar eines Jahres fällig. Wird die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres erworben, so ist der Beitrag mit der Mitteilung über die Aufnahme zu Zahlung fällig.
Die Betragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes. Sie beläuft sich derzeit auf € 75,- bei Bankeinzug und € 110,- auf Rechnung.

Mitgliedsantrag:
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (PDF)

Bankverbindung:
Deutsche Bank Düsseldorf
Konto-Nr.: 8 32 06 65
BLZ 30 07 00 10

Satzung
Hier finden Sie die Satzung im PDF Format ...mehr



© Realisiert durch CCOM-INET Netz- und Mediendienst GmbH. Alle Rechte vorbehalten!