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Erwerb der Mitgliedschaft
Gemäß § 2 der Satzung vom 18.05.1998
können Mitglieder der Gesellschaft werden:
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Humanmediziner mit Approbation bzw. einer Erlaubnis
nach §10 BÄO, die in der pharmazeutischen Industrie,
Auftragsforschungsinstituten oder entsprechenden Arbeitsgebieten
tätig sind. |
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Personen mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem
Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder vergleichbarer Qualifikation,
die in der pharmazeutischen Industrie, medizinischen Auftragsforschungsinstituten
oder entsprechenden Arbeitsgebieten tätig sind. |
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Ehrenmitglieder der Gesellschaft. Diese werden
von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes
ernannt. |
Mitgliedsbeiträge:
Die
Beiträge weden als Jahresbeiträge erhoben. Beitragsjahr
ist das Kalenderjahr. Der Beitrag ist auch ohne besondere Veranlagung
am 10. Januar eines Jahres fällig. Wird die Mitgliedschaft
im Laufe eines Kalenderjahres erworben, so ist der Beitrag mit der
Mitteilung über die Aufnahme zu Zahlung fällig.
Die Betragshöhe bestimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag
des Bundesvorstandes. Sie beläuft sich derzeit auf € 75,-
bei Bankeinzug und € 110,- auf Rechnung.
Mitgliedsantrag:
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (PDF)
Bankverbindung:
Deutsche Bank Düsseldorf
Konto-Nr.: 8 32 06 65
BLZ 30 07 00 10
Satzung
Hier finden Sie die Satzung im PDF Format ...mehr
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